Die schwarz-gelbe Landesregierung plant ein neues Hochschulgesetz für NRW. Unter anderem soll die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen wieder eingeführt werden. Weitere strittige Punkte sind verpflichtende Beratungsgespräche sowie das Dauerstreitthema Studiengebühren. Die Debatte über solche Reformen ist jedoch keineswegs nur auf NRW beschränkt, denn auch in vielen anderen Bundesländern wird darüber nachgedacht, wie man die Lehre an den Hochschulen verbessern kann. Ein Blick auf die aktuelle Diskussion.
Die Anwesenheitspflicht scheidet die Geister. Bevor man sich jedoch in das Getümmel von Pro- und Contra-Argumenten stürzt, muss man das Thema nüchterner angehen. Die Anwesenheitspflicht ist nämlich nur ein kleines Rädchen im Getriebe einer möglichen Reform zur Verbesserung der Lehre an Hochschulen. Hochschulen sollen nach dem Willen der Landesregierung mehr Autonomie erhalten. Diese sei die Grundvoraussetzungen für eine qualitative Lehre. Wenn man den Hochschulen mehr Handlungsmöglichkeiten gibt, dann muss von den Hochschulen auch für eine Verbesserung der Betreuung der Studenten gesorgt werden. Denn mangelnde Betreuung der Studenten ist durchaus ein Problem, wenn an einigen Hochschulen in Deutschland jeder Dritte sein Studium vorzeitig abbricht.
Mehr Betreuung, weniger Laissez-faire?
Die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen wird entweder als pädagogisch nützlich oder schädlich eingeschätzt. Kritiker einer Anwesenheitspflicht geht es um die sogenannte Eigenverantwortlichkeit der Studenten. Der Student soll frei in seiner Entscheidung sein, ob er es für nötig hält, die Veranstaltung zu besuchen oder ob er sich den Stoff doch lieber zuhause aneignen will. So lernt er, seine Zeit eigenverantwortlich zu planen.
Aber: Nicht zu einer Veranstaltung gehen zu müssen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man dadurch Verantwortungsbewusstsein und Organisation lernt. Im späteren Berufsleben hat man zudem in den wenigsten Fällen die freie Wahl zu entscheiden, wann man arbeiten möchte und wann nicht. Kritiker fürchten außerdem, dass es Studenten durch eine Anwesenheitspflicht erschwert wird, neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Studenten, die darauf angewiesen sind, ihr Studium durch Nebenjobs zu finanzieren, würden dann benachteiligt.
Betrachtet man jedoch die Relation zwischen Arbeitsbelastung und Arbeitszeit etwas genauer, stimmt die Befürchtung nicht, dass die Anwesenheitspflicht einkommensschwächere Studenten behindere. Dies beschreibt Rolf Schulmeister, Pädagoge und Professor für Pädagogik an der Universität Hamburg, in einem Exkurs zur Abwesenheit in Lehrveranstaltungen ausführlich. Schulmeister erwähnt in einem weiteren Beitrag sogar, dass eine Anwesenheitspflicht gerade schwächeren Studenten zugute kommen könnte. In seinen Studien stellte er nämlich fest, dass Studenten mit guten Leistungen überwiegend an Lehrveranstaltungen teilnehmen und es mehrheitlich die leistungsschwächeren Kommilitonen sind, die dem Unterricht fernbleiben. Er widerspricht somit der Vermutung es seien selbstbestimmte Lernende, die sich gegen eine Anwesenheit entscheiden.
Zwischen Wunschkonzert, Bequemlichkeit und Hedonismus – ein deutsches Problem?
Beim Betrachten der ganzen Diskussionen über Anwesenheitspflichten, respektive allgemein über eine stärkere Betreuung von Studenten an Universitäten, erkennt man bei Debatten darüber oft ein trotziges Beharren auf ein „Recht auf Selbstbestimmung“ seitens der Studenten. Zudem fällt auch schon mal die Bemerkung, dass jeder doch ein „Recht habe, faul zu sein“. Das mag sein, jedoch kann derjenige dann nicht unbedingt erwarten, sein Abschlussdiplom in der Regelstudienzeit zu erwerben. Außerdem kommt noch die Frage hinzu, wie lange die Allgemeinheit noch bereit dazu ist, die Kosten für dieses Faulheitsrecht mitzutragen.
Deswegen sollen in NRW Studenten zu einem Beratungsgespräch verpflichtet werden, falls diese weniger als ein Drittel der vorgesehenen „Credit Points“ erreichen. Bei diesen Beratungen soll dann über eine Studienverlaufsvereinbarung Maßnahmen vorgeschrieben werden, wie das Studium effektiv abgeschlossen werden kann. Bei Nichterfüllung kann die Hochschule dann in einer bestimmten Frist Prüfungsleistungen abverlangen. Inwiefern solche strengen Maßnahmen wirklich nötig sind, bleibt noch zu klären. Eine stärkere Betreuung der Studenten scheint jedoch in jedem Fall eine gute Möglichkeit zu sein, den Einzelnen bei seinem Weg durch das Studium stärker zu unterstützen und zu motivieren.
Universitäten sind indes kein „Kasperletheater“. So wie Dozenten gegenüber Studenten eine Bringschuld haben, ihnen akademische Inhalte zu vermitteln, haben wiederum Studenten auch gegenüber den Dozenten eine Holschuld, wenn es darum geht, beispielsweise in einem Seminar anwesend zu sein. Es ist eine Frage des Respekts gegenüber den Dozenten, da diese eben nicht dazu verpflichtet sind, Studenten verpasste Lerninhalte hinterherzutragen.
Im Vergleich zu Deutschland ist die Anwesenheitspflicht in England, Frankreich sowie auch teilweise in Belgien meistens Standard. Sind die deutschen Universitäten daher gerade wegen des Fehlens dieser Pflicht ihren europäischen Äquivalenten überlegen? Und geht es den Studenten anderorts wirklich viel schlechter als in Deutschland derzeit? Jeder, der Freunde oder Bekannte hat, die im europäischen Ausland studieren, oder aber selbst die Möglichkeit hatte, eine Zeit lang im Ausland zu studieren, sieht dies gegebenenfalls nicht so.
Der Wandel des Systems – auch eine Frage der Finanzierung
Bei der Diskussion über mögliche Hochschulreformen muss man auch über die steigende Finanzierung durch Drittmittel diskutieren. Diese fließen zumeist ausschließlich in die Forschung, wodurch die Lehre oftmals den Kürzeren zieht. Bei der Finanzierung der Hochschulen darf zudem nicht nur danach geschaut werden, ob es gelingt, möglich viele Studenten bei sich einschreiben zu lassen. Denn wenn man beispielsweise, wie die RWTH Aachen, über 45.000 Studenten hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass man hier eine „exzellente“ Lehre vorfindet. Zwängt man 50 Studenten in einen Saal und nennt das ganze dann „Tutorium“, entspricht dies noch lange nicht dem, was man sich unter „intensiver Betreuung“ der Studenten vorstellt.
Zu diskutieren wäre daher ein gemischtes Finanzierungsmodell, bestehend aus öffentlichen Geldern und Investitionen aus der Privatwirtschaft sowie zum Teil auch Studiengebühren. Um das Modell sozial gerecht zu gestalten, könnten diese in nachgelagerter Form anfallen. Das Institut der deutschen Wirtschaft bestätigt das hohe Interesse der Privatwirtschaft an einer Verbesserung der Qualität des Hochschulwesens und teilt darin auch die Meinung, dass Studiengebühren nötig seien für den Ausbau des Hochschulsystems sowie für einen gesunden Wettbewerb unter den Hochschulen.
Widerstand gegen Reformen aus Prinzip?
Geht es den Gegnern der Reformen wirklich um Freiheit oder geht es mehr darum, die eigene vermeintliche moralische Überlegenheit zu demonstrieren? Es geht dabei letztlich auch um die deutsche Hochschulkultur sowie um das Selbstverständnis der Studentischen Selbstverwaltung.
Das individualistische Element des Studierens nimmt nahezu egozentrische Züge an und Persönlichkeitsfindung wird scheinbar mehr zelebriert als der akademische Fortschritt in einer gemeinschaftlichen Umgebung. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der studentischen Gemeinschaft ist kaum noch erkennbar. Die erkennt man auch daran, dass viele Studenten sich nicht für hochschulpolitische Fragen interessieren und sich daher auch nicht wirklich über mögliche Reformen im Hochschulwesen informieren. Dies zeigt auch die extrem geringe Beteiligung an den Wahlen zu den Studentenparlamenten. Das ist ein Problem für deren demokratische Legitimität sowie auch für die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA), wenn sich diese gegen Reformprozesse auf Ebene der Gesetzgebung sowie an den Universitäten stellt.
Das Fazit ist: Neue Ideen können durchaus positive Effekte für das Hochschulwesen in Deutschland haben. Besonders aber müssen die betroffenen Studenten besser über mögliche Reformen informiert werden, damit jeder sich seine eigene freie Meinung darüber bilden kann.
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