f1rstlife

Und was denkst du?

  • Startseite
  • Über uns
    • Redaktion
    • Stiftung
      • Machen Sie mit!
      • Spenden Sie!
  • Mitmachen
  • Newsletter
  • Spenden
  • Kontakt
  • Workshops
  • Engagement
  • Lifestyle
  • Sport
  • Religion & Philosophie
  • Meine Zukunft
  • Politik & Gesellschaft
  • Wirtschaft
  • Kultur
  • Liebe & Sexualität
Aktuelle Seite: Startseite / Politik & Gesellschaft / Kommunalwahlen: Wenn ein kleiner Zettel großes Aufsehen erregt

Kommunalwahlen: Wenn ein kleiner Zettel großes Aufsehen erregt

9. April 2014 von Daniel Schüler Kommentar verfassen

Bestimmt haben wir während unserer Schulzeit alle schon mindestens einmal von den Wahlrechtsgrundsätzen der Bundesrepublik Deutschland gehört, die in Art. 38 des Grundgesetzes festgelegt sind. Diese gelten jedoch unmittelbar für die Wahlen zum Bundestag. Gemäß Art. 28 GG gelten sie aber auch für die Wahlen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden. Um bei einer Wahl den demokratischen Ansprüchen unseres Landes gerecht werden zu können, müssen die Wahlen den in den beiden Artikeln festgelegten Grundsätzen genügen. Sie müssen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Doch einer dieser Grundsätze scheint durch eine Änderung im Kommunalwahlgesetz von Rheinland-Pfalz nun besonders gefährdet: Die Freiheit der Wahl.

Schon im April 2013 wurde im Landtag von Rheinland-Pfalz auf den Vorschlag der Rot-Grünen-Landesregierung beschlossen, § 29 im Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorgangen zu ändern – gegen die Stimmen der Opposition. Folglich sollten die Stimmzettel nun den im Wortlaut abzudruckenden Text des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ enthalten. Des Weiteren sollte auch die Angabe des Geschlechteranteils in den jeweiligen Räten und das Geschlecht des Bewerbers abgedruckt werden. Damit verfolgte Rot-Grün das Ziel, den Frauenanteil von 16,8 Prozent in den Kommunalparlamenten zu steigern.

Die Freiheit der Wahl

Das demokratische Prinzip des Grundgesetzes sieht allerdings vor, dass freie Wahlen jeden auch nur mittelbaren Zwang oder Druck auf die Entscheidungsfreiheit des Wählers von außen ausschließen müssen. Somit würde man den Wähler beeinflussen, wenn zum Beispiel Wähler genötigt werden, ihr Kreuz an einer gewissen Stelle zu machen. So weit gehen die Regierungsfraktionen von Rheinland-Pfalz zwar nicht, aber immerhin sprechen sie bei ihrer Entscheidung von einer „appellativen Regelung.“ Aber selbst ein Appell kann als Aufforderung oder zumindest als Wunsch verstanden werden, um schließlich eben doch bewusst Einfluss nehmen zu wollen.

Schon früh sprach dazu die CDU als einzige Oppositionspartei in Rheinland-Pfalz ihre Bedenken aus. Bedenken, die wohl schließlich auch Rot-Grün zu schaffen machten. Denn durch einen bisher einmaligen Schritt, schrieb die Rot-Grüne-Landesregierung Rechtsgeschichte: Sie selbst war es, die ihr Gesetz dem Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz vorlegte, um es in einem Normkontrollverfahren prüfen zu lassen. Ein Schritt also, der in der Regel von demjenigen getätigt wird, der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat und zu Fall bringen möchte. Doch dafür hätten die Regierungsfraktionen ohne weiteres die Mehrheit, schließlich handelt es sich um ihr eigenes Gesetz. Dass man stattdessen sein eigenes Handeln durch den VGH bestätigt wissen möchte, ist untypisch und fragwürdig.

Eine verfassungswidrige Beeinflussung der Wahl

Vergangenen Freitag hat der VGH Koblenz in einem Eilverfahren entschieden und es kam, wie es kommen musste: Zu einer Niederlage von Rot-Grün. Auf den Stimmzetteln dürfen keine Angaben über den aktuellen Frauenanteil in den Kommunalparlamenten gemacht werden. Und auch der Zusatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, darf nicht auf die Stimmzettel gedruckt werden, da auch dieser das Ziel verfolgte den Frauenanteil anzuheben und somit den Wähler zu lenken. Der geänderte § 29 im Landesgesetz darf also nicht vollzogen werden, weil er den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletze.

Diese Entscheidung traf der VGH unter Vorbehalt, denn eine abschließende Prüfung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Schließlich drängte die Zeit, da die Stimmzettel nun noch gedruckt werden müssen, damit wie geplant am 25. Mai die Kommunalwahl auch in Rheinland-Pfalz stattfinden kann.

Die Volkssouveränität wäre gefährdet

Dass im Hauptsacheverfahren jedoch anders entschieden wird, ist wohl nicht denkbar. Denn wenn nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes eine Beeinflussung im Rahmen des Wahlkampfes unzulässig sein kann, dann muss dies besonders für den entscheidenden Moment der Stimmabgabe in der Wahlkabine gelten. Auch hier darf kein Druck ausgeübt werden. Daran hat sich wohl auch der VGH orientiert.

In Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ So steht es auch in der Landesverfassung, an der sich der Prüfungsmaßstab des VGH orientierte. Den Bürgerinnen und Bürgern muss also die Möglichkeit gegeben werden, ohne jedwede unzulässige Beeinflussung zu entscheiden, wem er seine Macht überträgt. Denn genau darauf beruht die deutsche Verfassung. Demzufolge drängt es sich nahezu auf, dass die von der Rot-Grün beschlossene Änderung verfassungswidrig ist. Besonders in solchen Fällen sollte also nicht noch die wertvolle Arbeitszeit des Verfassungsgerichtshofes in Anspruch genommen werden müssen. Ansonsten fehlt dem VGH wohlmöglich noch die Zeit, in angemessener Verfahrensdauer über die Verfassungsbeschwerden der einzelnen Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.

Wäre ein Hinweis auf die Frauenquote nicht doch sinnvoll?

Nein. Wäre er nicht. Sicher: Mehr als nur 16,8 Prozent Frauen in den Kommunalparlamenten wären durchaus wünschenswert. Aber gehen wir – wie in diesem Fall wohl scheinbar auch die Landesregierung – nicht davon aus, dass wenn ein solcher Zusatz nötig wäre, Frauen immer noch nicht gleichberechtigt sind? Folglich wäre zu befürchten, dass Frauen ohne diesen Vermerk gar nicht erst gewählt würden. Dies kann dann aber auch als eine Beleidigung seitens der Landesregierung an jede kompetente Frau verstanden werden, die sich kommunalpolitisch engagiert.

Scheinbar traut man uns Bürgerinnen und Bürgern nicht zu, selbstständig zu entscheiden, an wen wir unsere Macht übertragen. Doch besonders bei einer Wahl sollte das Geschlecht zweitrangig sein, denn sollten wir nicht der Person unser Vertrauen schenken, deren politischen Ansätze wir als sinnvoll erachten? Egal ob weiblich oder männlich? Die Landesregierung scheint es jedoch zu befürworten, lieber den weiblichen Kandidatinnen ihre Stimme zu geben. Dabei vergisst sie, dass eine Frauenquote um jeden Preis auch wieder in Richtung Ungleichbehandlung führt. Nämlich in die, Männer zu benachteiligen. Etwas Positives hatte die ganze Debatte dann aber doch: Noch nie wurde im Vorfeld von Kommunalwahlen so viel über die Frauen auf den Wahllisten geredet, wie dieses Mal.


Hat Dir der Artikel gefallen? Dann hilf uns, gute Inhalte und jungen Journalismus zu unterstützen!
  • Bio
  • Twitter
  • Facebook
  • Latest Posts
Daniel Schüler

Daniel Schüler

geboren 1990 in Dernbach im Westerwald, hat sein Abitur am Martin-Butzer-Gymnasium in Dierdorf abgelegt. Seit Herbst 2012 studiert er Sportjournalismus an der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation in Köln. Daniel ist nicht nur sportbegeistert, sondern auch selbst als Sprinter bei der LG Rhein-Wied leidenschaftlich bei der Sache. Darüber hinaus ist er auch bundesweit als Moderator und Stadionsprecher für verschiedene Meisterschaften, Ehrungen und Eventpräsentationen tätig. Journalistisch möchte er gerne einmal beim TV tätig werden und dafür sorgen, dass außer dem Fußball auch andere Sportarten weiterhin ihre verdiente Aufmerksamkeit in der Nachrichtenberichterstattung erhalten.
Daniel Schüler

@DanielSchueler

Moderator | Live im TV @ntvde & @RTLde | Social Media & Live-Reporter @TeamD | Dozent | privat hier
RT @LammersNina: Warum sollten Geimpfte ihre #Grundrechte nicht wieder zurück bekommen? Sie stellen zunehmend keine Gefahr mehr dar für den… - 2 Tagen ago
Daniel Schüler
Daniel Schüler

Latest posts by Daniel Schüler (see all)

  • 5 vor 12: Schüler fragt Peter Henke - 23. April 2016
  • 5 vor 12: Schüler fragt Nina Kiehnle (Miss Mitteldeutschland) - 6. April 2016
  • 5 vor 12: Daniel Schüler fragt Kai Kazmirek - 14. März 2016
  • Die Bundesjugendspiele – Aufreger der Nation - 26. Juni 2015
  • FLUG 4U9525 – Ein Vor-Ort-Bericht aus Montabaur - 28. März 2015

Verwandte Artikel

  • Malu Dreyer: Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz im Gespräch
  • Malu Dreyer: Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz im Gespräch
Twittern
Pin
Teilen
0 Shares

Kategorie: Politik & Gesellschaft Stichworte: Frauenquote, Kommunalwahl, Politik

Newsletter

Daniel Schüler

Über Daniel Schüler

geboren 1990 in Dernbach im Westerwald, hat sein Abitur am Martin-Butzer-Gymnasium in Dierdorf abgelegt. Seit Herbst 2012 studiert er Sportjournalismus an der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation in Köln.

Daniel ist nicht nur sportbegeistert, sondern auch selbst als Sprinter bei der LG Rhein-Wied leidenschaftlich bei der Sache. Darüber hinaus ist er auch bundesweit als Moderator und Stadionsprecher für verschiedene Meisterschaften, Ehrungen und Eventpräsentationen tätig.

Journalistisch möchte er gerne einmal beim TV tätig werden und dafür sorgen, dass außer dem Fußball auch andere Sportarten weiterhin ihre verdiente Aufmerksamkeit in der Nachrichtenberichterstattung erhalten.

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Über uns

firstlife-Redaktion
Gutes bewegen in der Realität. [Weiterlesen]

Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren
Unser Newsletter enthält Informationen zu unseren Produkten, Angeboten, Aktionen und unserem Verein. Hinweise zum Datenschutz, Widerruf, Protokollierung sowie der von der Einwilligung umfassten Erfolgsmessung, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Folge uns

Facebook

Like

Instagram

Follow

Twitter

Follow

Home | Über uns | Redaktion | Mitmachen | Die Stiftung | Kontakt | Impressum | Datenschutz

Wir messen die Nutzung von f1rstlife mit Cookies und weisen Dich aus rechtlichen Gründen darauf hin.OKDatenschutzerklärung