Arbeit, Freunde, Hobbies und Freizeit: Gerade junge Leute möchten ihr Leben meist in all seinen Aspekten genießen; Gedanken um den Ruhestand und die eigene Rente kommen da eher selten auf. Ein „Frühstart“ in dieser Hinsicht lohnt sich dennoch – auch in Hinblick auf die so genannte Rentenlücke. Aber warum? Und wie lässt sich diese berechnen?
„Ach, bis zur Rente ist es ja noch ewig hin – warum sollte ich mir da jetzt schon Gedanken machen?“ Diesen oder ähnliche Gedanken haben bestimmt viele, die zum Beispiel noch ganz am Anfang ihres Berufslebens sind; mit der Rente könnte man sich ja später immer noch befassen. Dabei lohnt es sich, sich schon früh damit auseinander zu setzen und sich beraten zu lassen – vor allem in Hinblick auf die sogenannte Rentenlücke.
Der Begriff ist einfach erklärt: Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen den Alterseinkünften und den Lebenshaltungskosten im Ruhestand. Zu den Alterseinkünften zählen etwa gesetzliche Renten und Pensionen, Hinterbliebenenrenten, Betriebsrenten sowie Renten aus privater Altersvorsorge. Die Rentenlücke beschreibt demnach eine finanzielle Versorgungslücke im Rentenalter.
Eine einfache Rechnung mit vielen veränderlichen Variablen
Auch die Berechnung der Rentenlücke erscheint auf den ersten Blick unkompliziert: „Rentenlücke = Lebenshaltungskosten – Rente (gesetzlich + betrieblich + privat)“. Im Detail aber kann es an so mancher Stelle durchaus knifflig werden.
- Lebenskosten im Alter: Zur Berechnung der Rentenlücke wird meist folgende Faustregel angewandt: Rund 80 Prozent des (letzten) Nettogehalts sind nötig, um den aktuellen Lebensstandard im Alter halten zu können. Generell ist es aber keine schlechte Idee, schon jetzt eine Aufstellung über seine monatlichen Einnahmen und (regelmäßigen) Ausgaben zu machen; sei es auf dem Papier oder etwa in einer Excel-Tabelle. Ausgehend davon kann dann versucht werden, die groben Lebenshaltungskosten im Alter zu ermitteln.
Einerseits ist davon auszugehen, dass manche Kosten bis zum Ruhestand geringer werden oder ganz wegfallen; dazu gehören zum Beispiel Kredite und Darlehen oder die Kosten für Sprit oder ÖPNV für den Weg zur Arbeit. Andererseits könnten neue Kosten hinzukommen, etwa durch neue Hobbies oder vermehrtes Reisen. Auch wer zum Beispiel für sein Jobticket einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen hat, muss diese Kosten nun alleine tragen.
Andere Kosten wiederum bleiben bestehen. Wer beispielsweise seine Hauskredite abbezahlt hat, muss trotzdem für die Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser, Müll etc.), Gebäudeversicherung, Instandhaltung usw. aufkommen können; wer zur Miete wohnt, muss diese auch im Ruhestand bezahlen können, genau wie zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem macht es einen Unterschied, ob man alleine wohnt oder etwa mit einem (Lebens-)Partner und sich mit diesem manche Kosten teilt.
- Die Höhe der gesetzlichen Rente: Sie hängt unter anderem davon ab, wie viele Jahre jemand zuvor gearbeitet und somit in die Rentenkasse eingezahlt hat und wie viel dieser verdient hat. Dieser Wert kann entweder selbst berechnet werden (von Hand oder mittels eines Online-Rechners) oder aus Informationen und Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestimmt werden: Diese informiert ihre Versicherten ab dem 27. Lebensjahr jährlich per Post über den aktuellen Stand des eigenen Rentenkontos und wie hoch der Rentenanspruch in Summe (brutto) ausfällt. Dieser Brief wird auch Renteninformation genannt; er kann zudem jederzeit und kostenlos bei der DRV beantragt werden. Von dieser Rentenhöhe müssen aber noch die Sozialbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen derzeit knapp elf Prozent) und eventuell zu zahlende Steuern abgezogen werden.
Wichtig: Auch Einkünfte aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge gilt es, bei der Berechnung der Rentenlücke zu beachten.
- Inflation: Bei einer Inflation verliert – stark vereinfacht erklärt – das Geld an Wert bzw. an Kaufkraft während die Preise für Verbraucher über einen längeren Zeitraum hinweg steigen. Dadurch können sich Verbraucher für die gleiche Summe weniger kaufen als zuvor. Besonders davon betroffen sind, laut einem Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) jene, die ihre Einkünfte nicht ohne weiteres daran anpassen können, wie zum Beispiel Arbeitslose oder Rentner.
Wie sehr sich diese Preissteigerung innerhalb eines Jahres verändert, wird mit der sogenannten Inflationsrate ausgedrückt. Laut Statistischem Bundesamt stieg diese im April 2026 auf +2,9 Prozent an; in der Renteninformation der DRV ist eine Beispielrechnung angefügt, bei der als Inflationsrate rund 1,5 Prozent pro Jahr angesetzt wird.
Kurz und knapp: Zuerst werden 80 Prozent des voraussichtlich letzten (oder aktuellen) Nettogehaltes berechnet, um den Rentenbedarf zu ermitteln. Von diesem Wert werden die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben (Lebenshaltungskosten) abgezogen, wie unter anderem Rentenansprüche und deren zu erwartende Wertminderung (Inflation), Versicherungen, Steuern, etc. Das Ergebnis ist die voraussichtliche Rentenlücke.
Mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein kommt man nicht weit
Warum aber sollten sich junge Menschen – seien es Schüler, Studenten, Azubis oder Arbeitnehmer – überhaupt so früh wie möglich mit den Themen Rente und Rentenlücke befassen? „Die gesetzliche Rentenversicherung wird allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern“, sagte jüngst etwa Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).
Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Oktober 2025 hatte 2024 jeder fünfte Pensionär ab 65 Jahren maximal 1400 Euro pro Monat oder weniger an Alterseinkünften zur Verfügung und immer mehr Pensionäre waren auf staatliche Unterstützung angewiesen. Zudem gibt es die sogenannten „Gender Pension Gap“; eine geschlechtsspezifische Rentenlücke. 2024 lag der Wert diesbezüglich bei 25,8 Prozent, was bedeutet, dass bei Frauen die Alterseinkünfte im Schnitt um ein Viertel niedriger waren als die der Männer.
Darum spielen neben der gesetzlichen Rentenversicherung etwa die betriebliche und private Altersvorsorge bei der (Mit-)Finanzierung der eigenen Gesamtrente eine immer wichtigere Rolle. Für alle drei gilt aber auch: Je länger jemand in diese einzahlt, desto höher fallen später die ausbezahlten Beiträge aus.
Durch freiwillige Rückzahlungen das Rentenkonto zeitig aufbessern
Sich früh mit dem Thema zu befassen, lohnt sich aber noch aus einem anderen Grund: Wer noch unter 45 Jahre alt ist, kann bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillige oder zusätzliche Beiträge nachbezahlen. Zum Beispiel, wenn er nach dem 16. Lebensjahr etwa eine Schule oder Uni besucht hat. Das Schuljahr zwischen 16 und 17 Jahren etwa wird im Rentenkonto gar nicht angerechnet; ab 17 Jahren werden höchstens acht Jahre berücksichtigt. Wie hoch diese Beiträge ausfallen, kann jeder selbst frei wählen: Laut DRV (Stand 2025) liegen sie derzeit zwischen mindestens 103,42 Euro und höchstens 1.497,30 Euro pro Monat; auch Teilzahlungen sind nach Absprache möglich.
Interessierte können Online einen „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“ (Formular V0080) bei der DRV stellen; sie bietet hierzu vorab auch Beratungen an, bei denen sich das Rentenkonto genauer angeschaut werden kann.
Weitere Tipps um seine Rente aufzubessern und damit auch seine Rentenlücke zu verkleinern, hat F1rstlife-Autorin Maja van Berg in diesem Beitrag aufgezeigt.
Quellenauswahl
- Deutsche Rentenversicherung
- Statistisches Bundesamt (destatis)
- Bundeszentrale für politische Bildung: Das Lexikon der Wirtschaft
- Bundesstiftung Gleichstellung: Gender Pension & Gender Wealth Gap
- Steuertipps.de
- Finanztip.de
- WDR
- Württembergische Versicherung AG






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Oh wow, das ist das erste Mal, dass ich das Thema so kompakt und fundiert zusammengefasst finde. Danke!