Die Verteidigung der Menschenrechte, die Achtung der Menschenwürde – zwei Prinzipien, die sich aus dem ersten und obersten Grundsatz unserer Verfassung ableiten. Aber immer öfter kommen Zweifel in mir auf: Sind diese schönen Worte wirklich mehr als schöne Rhetorik? Ein Kommentar.
Sind wir es tatsächlich? Menschenrechtsverteidiger im wahrsten Sinne des Wortes?
Das würde bedeuten, dass wir auch diejenigen verteidigen, die wir nicht zu “uns” zählen, Menschen aus fremden Kulturen, mit anderen Religionen, Menschen, die fernab unseres Blickwinkels leben. Ein ehrlicher Blick auf unsere gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Debatten scheint die Zweifel zu bestätigen. Das Wort an sich ist eindeutig, nicht interpretierbar.
Gelten Menschenrechte in unserem Alltag wirklich für jeden?
Es bedeutet, dass diese Rechte jedem zukommen, dass sie nicht an religiösen, kulturellen oder nationalen Grenzen enden. Wenn wir uns damit rühmen, diese Rechte zu verteidigen, wenn wir wahrhaft glauben, sie seien universell, dann müssen wir sie für jeden Menschen auf dieser Welt verteidigen. Dann müssen wir unsere Handlungen danach bewerten, welche Konsequenzen sie auch für diejenigen haben, die fernab unseres Dunstkreises leben.
Aber ist das überhaupt möglich? Wie weit geht unsere Verantwortung als Kämpfer:innen für das Menschenrecht, wenn dieses Wort mehr sein soll als eine schöne Verheißung, erfunden von träumenden Utopisten in ihrem Elfenbeinturm? Die Idee ist bereits jahrhundertealt, wirklich umgesetzt wurde sie bisher noch nie. Ist sie dazu verdammt, ein frommer Wunsch zu bleiben?
Viel zu oft scheint uns die Aufgabe vor unlösbare Dilemmata zu stellen, geht die Verteidigung der Rechte der einen mit einer Verletzung der Rechte anderer einher. Das Leben spielt nun einmal nicht im Elfenbeinturm, sondern in der nackten, widersprüchlichen Realität. Doch oft genug sind es auch reine Opportunität, persönliche Interessen oder Bequemlichkeit, weswegen die Rechte anderer vergessen oder verletzt werden.
Worum es mir hier geht, ist keine pauschale Anklage der Heuchelei, der wir uns schuldig machen, wenn wir uns als Menschenrechtler rühmen. Dafür ist die Lage viel zu komplex.
Der fromme Wunsch nach Gerechtigkeit
Für mich ist allein die Tatsache der schieren Existenz dieses Rechts über die letzen Jahrhunderte hinweg ein Zeichen dafür, dass wir es trotz all der objektiven Widersprüche ernst meinen. Und genau darum ist es umso trauriger zu sehen, wie oft wir es in der Realität brechen, wie oft wir uns gesellschaftlichen oder politischen Zwängen beugen, die Folgen unserer Handlungen ignorieren, beschönigen oder verdrehen.
Es ist nun einmal der einfachere Weg, der siegt. Verständlich ist diese Haltung allemal. Wir alle unterliegen diesem Mechanismus und suchen die bequemste, einfachste, am wenigsten komplexe Lösung. Sie ist eine der erfolgreichsten Überlebensstrategien in unserer zunehmend hyperkomplex werdenden Welt. Aber nur weil etwas verständlich ist, ist es nicht zwingend auch gerechtfertigt.
Viele Verhaltensweisen oder Haltungen sind verständlich und erklärbar, aber gleichzeitig falsch. Die Chance auf eine friedlichere und gerechtere Welt hängt unmittelbar davon ab, das zu erkennen und sich diesem Widerspruch zu stellen. Aber wie kann das gehen? Das Schlüsselwort lautet: Perspektivwechsel.
Ein Perspektivwechsel
Lasst uns damit beginnen, unsere Handlungen und Urteile öfter aus dem Blickwinkel anderer zu betrachten. Aus der Perspektive von Menschen, die fremd und fern aber trotzdem direkt oder indirekt von den Folgen unserer Handlungen betroffen sind. Wie gerecht sind sie aus ihrer Perspektive?
Die vollkommene Erfüllung des Menschenrechts mag in einer widersprüchlichen Welt und in einem gesellschaftlichen Leben, dass nicht nur moralischen Prinzipien, sondern vielfältigen Zwängen und Notwendigkeiten unterliegt, ein Traum bleiben. Aber war es nicht schon immer wertvoll für seine Träume zu kämpfen?
Ich bin überzeugt davon, dass wir diesem Traum, der Idee des Menschenrechts, näher kommen können, wenn wir den Mut aufbringen, ihm in unseren Gedanken und Überlegungen einen festen Platz einzuräumen. Dazu ist es wichtig, dass wir uns mit den Lebensbedingungen, Nöten, Zwängen und Traditionen von uns fremden Menschen beschäftigen. Lasst uns hier also versuchen, das Leben aus ihren Perspektiven zu verstehen. Auch wenn wir die Welt damit nicht gerecht machen können, können wir sie hoffentlich ein Stück friedlicher, toleranter und verständnisvoller machen.
Auch Straftäter haben Rechte: Abschiebungen nach Afghanistan
Blicken wir doch zu Beginn mal auf unsere aktuellen Debatten über die Abschiebung von Migrant:innen nach Afghanistan. Bei diesem Thema ist die Sachlage ja scheinbar so klar und undiskutierbar. Aber bleibt sie es auch bei genauerem Hinsehen?
Der allgemein verbreitete Konsens lautet doch so: Insbesondere straffällig gewordene Migrant:innen müssen in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Kein Asyl, kein Bleiberecht für Gewalttäter und Kriminelle. Schutz und Wohlstand der eigenen Gesellschaft haben für den Deutschen Staat höchste Priorität.
Laute Gegenstimmen vernehme ich jedenfalls nicht. Ganz im Gegenteil: Es scheint uns überhaupt nicht unangebracht, dass Berichte über Abschiebungen in den Nachrichten und der Presse als großer Erfolg dargestellt werden. Dass sich Regierung und Politik mit erfolgreich durchgeführten Abschiebeflügen groß in Szene setzen und sie propagandistisch ausschlachten. Ein Gedanke an die Folgen für die Betroffenen scheint in der aufgeladenen politischen Stimmung unmöglich.
“Der individuelle Mensch verschwindet immer mehr in der Schublade Migrant:in, Flüchtling, Asylbewerber:in”
Damit sind die großen Ankündigen dann auch nicht mehr verwunderlich, dass die Abschiebungen schon bald über Straftäter hinaus ausgeweitet werden sollen (FAZ, 2026). Der individuelle Mensch verschwindet immer mehr in der Schublade “Migrant:in, Flüchtling, Asylbewerber:in”, in die wir diese Personen mit unseren Debatten stecken.
Ein Umstand, der meiner Meinung nach eine der drastischsten menschlichen Schwächen unserer Zeit offenbart. Dieses Schubladendenken verhindert nicht nur Menschlichkeit, Solidarität und Hilfsbereitschaft, Eigenschaften, von denen wir in unseren zunehmend autoritär werdenden Zeiten ohnehin etwas mehr gebrauchen könnten. Sie verhindern auch die wirklichen Ursachen der Probleme von Migration, Flucht, Terror und Gewalt zu erkennen und zu bekämpfen.
Afghanistan als ein Paradebeispiel:
2021, nach der Machtübernahme der Taliban, setzte Deutschland Abschiebungen nach Afghanistan aus humanitären Gründen aus – bis zum Jahr 2024, als der Messerangriff eines afghanischen Staatsbürgers in Mannheim einen politischen Kurswechsel einleitete (Tagesschau, 2025).
Seither wurden bereits mehrere Abschiebeflüge mit afghanischen Straftätern durchgeführt und die Ausweitung auf bis zu drei Charter pro Monat angekündigt (Tagesschau, 2026). Die Argumente für den Umschwung: Stärkung der inneren Sicherheit, des Bevölkerungsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit. Die öffentliche Haltung in Deutschland hat sich spürbar verändert. Aber hat sich auch die Situation in Afghanistan verändert? Was rechtfertigt diese neue Praxis, die bisher selbst für verurteilte Straftäter nicht in Frage kam?
Spoiler: Nichts.
Politische Entscheidungen folgen auf öffentlichem Druck
Nach wie vor sind Menschenrechtsverletzungen durch das Regime an der Tagesordnung: zahlreiche Berichte über willkürliche Verhaftungen und Verurteilungen, lebensbedrohliche Haftbedingungen, Folter, Misshandlung, sexueller Gewalt, Auspeitschungen und Hinrichtungen – das ist die tragische Bilanz, die das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Stellungsnahme aus dem Frühjahr 2025 zieht.
Dazu kommt die ganz allgemein hoch prekäre und instabile Situation im Land: zunehmende Waffengewalt, Anschläge, die zusammengebrochene Versorgung mit den essentiellen Lebensnotwendigkeiten wie Medikamenten, medizinischer Betreuung, Energie, Wasser und Lebensmitteln (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025). Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte waren im September 2024 23,7 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Bei einer Gesamtbevölkerung von 41,5 Millionen ist das mehr als die Hälfte.
All diese Punkte sprechen wohl kaum für eine verbesserte Lage in dem Land, die es nun rechtfertigt, Menschen dorthin abzuschieben. Bei solchen Verhältnissen kommt ihre Zurückweisung mit hoher Wahrscheinlichkeit ihrem Todesurteil gleich. Und trotzdem tun wir genau das. Gespräche mit den Taliban, selbst die Einreise von Vertretern des Regimes und ihre Übernahme der afghanischen Konsulate sind kein Tabu mehr. Insbesondere für die hier lebenden Afghaninnen und Afghanen eine unzumutbare Situation, die auf die Arbeit der Konsulate angewiesen sind, welche nun wiederum von genau den Personen geleitet werden, vor denen sie einst geflohen sind (Pro Asyl, 2025).
Deutschland verstößt gegen das geltende Gesetz
Doch es sind nicht nur die humanitären und moralischen Gründe, die hier greifen. Wir machen uns mit dieser Praxis auch im juristischen Sinne strafbar. Als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) ist Deutschland an das Refoulement-Verbot gebunden, das sich aus dem dritten Artikel der EMRK ableitet. Hier ist “das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe” geregelt (DIFM, 2025). Das Refoulement-Verbot besagt schlicht , dass eine Person, der eine solche Behandlung in ihrem Heimatland droht, nicht dorthin abgeschoben werden darf.
Dieses Verbot gilt absolut, auch im nationalen Notstand, und für jeden Menschen, d.h. ebenso für Straftäter und Gefährder (denn auch sie sind schließlich Menschen – ein Fakt, der in unseren Debatten leider häufig unter den Tisch fällt). Mit den wiederaufgenommenen Abschiebungen verstößt Deutschland also offensichtlich gegen diese Regel, bricht wissentlich Menschenrecht und vergeht sich gegen sein eigenes Grundgesetz. Denn es ist eine eklatante Missachtung der Menschenwürde, unseres ersten und obersten Grundsatzes – jedenfalls ist er es auf dem Papier. Aber auch dieses Papier scheint im digitalen Zeitalter leider immer mehr an Wert zu verlieren.
Handeln statt Wegschauen
Menschenrechte, das Völkerrecht, man hat das Gefühl, sie spielen in unserer heutigen Politik keine Rolle mehr, wofür Markus Söders Aussage, dass “die Interessen unseres Landes” zuerst vertreten werden müssten (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025), nur eine von vielen weiteren Beispielen ist. Ja, wir alle waren und sind noch immer schockiert von den grauenvollen Terrorakten u.a. in Mannheim, Aschaffenburg und München, die die Abschiebedebatte maßgeblich befeuerten, aber sind diese nationalistischen Töne die richtige Antwort auf sie?
Anstatt die Täter zu bekämpfen, sollten wir die Ursachen bekämpfen, die diese Menschen zu Tätern gemacht haben. Und das bedeutet gerade nicht, sie sich selbst oder den Taliban zu überlassen. Man kann wohl berechtigterweise sagen, dass die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie sich in ihrem Heimatland entradikalisieren und der Gewalt abschwören, gegen null geht. Soziale Kälte und Härte erzeugen keine Menschlichkeit und verhindern keine Gewalt.
Was es stattdessen braucht sind Vernetzungskampagnen für eine bessere Integration, psychologische Hilfe und Therapieangebote für Geflüchtete, Programme zur Entradikalisierung, Resozialisierung und zum Gewaltmanagement. Gewalt bekämpft man nicht mit Gewalt. Gewalt bekämpft man mit menschlicher Zuwendung, Anerkennung und Solidarität. All diese Dinge wären am Ende ein viel besserer Schutz der Bevölkerung, der inneren Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit, als es Abschiebungen jemals sein können.
“Gewalt bekämpft man nicht mit Gewalt”
Was es dafür aber zuallererst braucht, ist die Bereitschaft, die persönliche Geschichte dieser Menschen verstehen zu wollen. Zugegeben ist das, angesichts der schlimmen Taten, die manche von ihnen begangen haben mögen, nicht leicht. Es erfordert Glaube und Mut. Aber nur wenn wir bereit sind anzuerkennen, dass wir es hier nicht mit von Natur aus radikal bösen Menschen, sondern vielmehr mit hoch traumatisierten Menschen zu tun haben, deren Taten nicht losgelöst von ihren schrecklichen Erfahrungen betrachtet werden können, haben diese Menschen die Chance, sich zu verändern.
Gewalt, Folter, Leid, Tod, all das bestimmte zu einem großen Teil ihr bisheriges Leben. Die meisten von ihnen sind unter lebensbedrohlichen Umständen groß geworden, haben schon in jungen Jahren Misshandlungen erfahren, unfassbare Ängste durchlitten, ihre Existenz oder Familienangehörige verloren. Doch wir behandeln sie, als hätten wir es mit behütet aufgewachsenen, unter normalen Umständen sozialisierten und psychisch gesunden Menschen zu tun. Naiv ist dafür in meinen Augen schon fast kein Ausdruck mehr. Würden wir Artikel 1 unseres Grundgesetzes, die EMRK und das Menschenrecht wirklich ernst nehmen, dürfte es für uns keine Option sein, sie dorthin zurückzuschicken, wo ihnen wieder nichts als Gewalt, Folter und Leid droht.
Dass die einzige Chance dieser Menschen auf ein menschenwürdiges Leben, auf eine Zukunft, auf Gesundheit, Freiheit, Bildung, Schutz und Resozialisierung nur außerhalb Afghanistans zu suchen ist, sollte uns allen nach wenigen Sekunden Bedenkzeit unmissverständlich klar sein. Trotzdem wird die Abschiebepraxis verteidigt, gerechtfertigt und fortgesetzt.
Wir könnten es besser! Wenn wir unsere eingefahrenen Denkmuster nicht über unsere Handlungen bestimmen lassen, sondern versuchen würden, die Welt der anderen zu verstehen, könnten wir die Ungerechtigkeit und Grausamkeit dieser Abschiebungen erkennen. Empathie, Solidarität und Kooperationsbereitschaft sind einzigartige menschliche Fähigkeiten, ohne die unsere Entwicklung niemals so erfolgreich verlaufen wäre. Vielleicht sollten wir uns wieder ein bisschen mehr in ihnen üben, um unsere Menschlichkeit nicht aufs Spiel zu setzen und den Glauben an das Menschenrecht wieder zu stärken.
Ein erster Schritt auf diesem Weg wäre ein klares Nein zu Abschiebungen nach Afghanistan. Meiner Meinung nach ein dringend notwendiger und überfälliger Schritt.
Quellen:
Deutsches Institut für Menschenrechte. (2025). Abschiebungen nach Afghanistan – Eine menschenrechtliche Bewertung der aktuellen Debatte. Verfügbar unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/abschiebungen-nach-afghanistan
Wagner, J. (2026). Herr Tofan wird zum Präzedenzfall. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2026, 7. Juli. Verfügbar unter:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-deutschland-seine-abschiebepraxis-nach-afghanistan-ausweitet-200987217.html. [abgerufen am: 09.07.2027]
Tagesschau (2025). Lebenslange Haft nach tödlichem Angriff auf Polizisten in Mannheim. tagesschau. 2025, 16. September. Verfügbar unter: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/mannheim-urteil-attentaeter-100.html. [abgerufen am: 09.07.2027]
Pro Asyl. (2025). Taliban übernehmen Botschaft in Deutschland: Was das für hier lebende Afghan*innen bedeutet. Pro Asyl. 2025, 13. November. Verfügbar unter: https://www.proasyl.de/news/taliban-uebernehmen-botschaft-in-deutschland-was-das-fuer-hier-lebende-afghaninnen-bedeutet/. [abgerufen am: 09.07.2027]
Tagesschau. (2026). Deutschlich mehr Abschiebeflüge nach Afghanistan. tagesschau. 2026, 21. Juni. Verfügbar unter: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-abschiebungen-dobrindt-100.html [abgerufen am: 16.07.26]






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