Nur wenige Studenten befassen sich mit Steuern. Das Einkommen während des Studiums ist wenn überhaupt meistens eher gering, wieso sollte man sich also darüber Gedanken machen? Doch ab einem bestimmten Verdienst sind auch Studenten steuerpflichtig. Ab welchem Betrag Steuern fällig sind und wie man eventuell Steuern sparen kann, erfahrt ihr hier.

Ein Studium ist alles andere als günstig. Ausgaben für Wohnung, Lebenshaltung, Studiengebühren, Bücherkosten und Freizeit summieren sich schnell zu einem mittleren bis hohen dreistelligen Eurobetrag. Nicht jeder bekommt eine Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG) und die Eltern können häufig auch nicht für sämtliche Studienkosten aufkommen.
Ein Nebenjob ist deshalb eine ideale Möglichkeit, um die eigenen Finanzen aufzubessern. Auch Schüler verdienen sich häufig durch Arbeit ein kleines Taschengeld. Doch ab wann fallen eigentlich Steuern im Nebenjob an? Und wie kann man Studienkosten von der Steuer absetzen?
Minijobs sind abgabenfrei
Jeder Arbeitnehmer muss normalerweise seinen Verdienst besteuern. Doch damit bei Nebentätigkeiten die ohnehin schon vergleichsweise geringe Vergütung nicht auch noch durch die Steuern und Abgaben vermindert wird, gibt es die sogenannten Minijobs. Wenn du monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienst, wirst du von einigen Abgaben befreit.
Du musst keine Lohnsteuer zahlen, das macht allein der Arbeitgeber. Du brauchst auch weder in die Arbeitslosenversicherung noch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzuzahlen. Die Rentenversicherung wird allerdings fällig. 3,7 Prozent des Lohns werden in deine Rentenkasse eingezahlt. Allerdings kannst du dich auf Antrag davon befreien lassen. Einen Musterantrag, den du beim Arbeitnehmer vorlegen musst, findest du hier. Selbstverständlich schadet es nicht, die Rentenkasse etwas aufzubessern, zumal Studenten ja üblicherweise erst recht spät mit der Einzahlung beginnen. So kannst du dir immerhin schon einmal einen kleinen Anspruch auf Alters- und Erwerbsminderungsrente verdienen.
Wenn dein jährlicher Verdienst unter 5.400 Euro liegt, kannst du in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro verdienen. Bei mehreren Minijobs werden die Beträge natürlich addiert. Zwei Beschäftigungen mit je 400 Euro Verdienst sind steuerlich gleichbedeutend mit einer Anstellung mit 800 Euro Verdienst und werden deshalb „normal“ besteuert.
Keine Steuern auf BAföG und Stipendien
Wer BAföG oder ein Stipendium erhält, muss diese Einkommen nicht versteuern. Allerdings solltest du beachten, dass es bei BAföG und vielen Stipendium Regeln gibt, wie viel man zusätzlich verdienen darf. Wenn dein Studium gefördert wird, solltest du dich deshalb vorher immer erkundigen, welche Regeln gelten. Beispielsweise darf man als BAföG-Empfänger jährlich nicht mehr als 4.880 Euro einnehmen, ohne dass sich die Höhe der Förderung verringert. Ab Herbst 2016 erhöht sich dieser Betrag auf 5.400 Euro pro Jahr.
Der Steuerfreibetrag
Bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro pro Monat gibt es eine weitere wichtige Grenze. Einkünfte von bis zu 8.652 Euro pro Jahr (seit Januar 2016) sind steuerfrei. Automatisch abgezogene Lohnsteuerzahlungen bekommst du dann bei der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet. Dieser Freibetrag erhöht sich jedes Jahr und gilt für alle Arbeitnehmer.
Werkstudentenjobs attraktiv für Studenten und Unternehmen
Eine Win-Win-Situation stellen sogenannte Werkstudentenjobs dar. Die Werkstudenten müssen nur in die Rentenversicherung einzahlen, die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Da auch der Arbeitgeber keine anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung leisten muss, sind Werkstudenten auch für ihn attraktiv. Häufig bleiben Werkstudenten mehrere Semester beim gleichen Arbeitgeber und steigen nicht selten auch bei dem Unternehmen ein. Die Zeit zum Integrieren und Einlernen entfällt so oder wird deutlich verkürzt.
Anders als bei einem normalen Nebenjob muss der Werkstudentenjob allerdings einen Bezug zum Studium haben. Außerdem muss der Arbeitnehmer immer ein Vollzeitstudent bleiben und darf nicht mehr als 19 Stunden pro Woche arbeiten. Ausgenommen sind die Semesterferien, hier ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich.
Werbungskosten im Studium
Bei der möglichen Absetzung von Ausgaben ist häufig der Begriff „Werbungskosten“ zu hören. Dabei handelt es sich um alle Ausgaben, die getätigt werden, um überhaupt einen Job zu bekommen und Geld zu verdienen. Sind die Ausgaben für das Erststudium Werbungskosten und somit steuerlich absetzbar oder nicht? Diese Frage beschäftigt die deutschen Gerichte bereits seit mehreren Jahren. Nach dem aktuellen Stand können die Ausgaben für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Allerdings kann sich die Rechtslage auch jederzeit ändern. Anders ist die Situation bei einer weiterführenden Ausbildung, wie beispielsweise einem Masterstudium.
Die Aufwendungen können hier steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitsmittel, Fahrkosten, Kosten für die Wohnung oder Studienfahrten. Selbst wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, solltest du eine Steuererklärung abgeben. Wenn du nach dem Studium mit dem Arbeiten beginnst, werden diese Ausgaben aufgerechnet und du musst weniger Steuern zahlen.
Mit einem Nebenjob kann man also die oft knappe Studentenkasse einfach ausbessern. Dank einiger staatlicher Regelungen kommt man häufig ohne hohe Steuern und Sozialabgaben aus. Wer eine weiterführende Ausbildung macht, sollte unbedingt die Ausgaben dafür bei der Steuererklärung angeben.
Schreibe einen Kommentar