Sie hätte sterben dürfen. Seit einem Unfall vom Hals abwärts gelähmt, auf künstliche Beatmung sowie ständige Betreuung angewiesen, hatte eine Frau ihrem Leiden ein Ende setzen wollen und die Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung beantragt. Erfolglos. Nun gab ihr das Bundesverwaltungsgericht Recht. Der folgende Beitrag möchte Grundlagen und Grenzen von Sterbehilfe verständlich machen.
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Über Johanna Schley
Johanna Schley wurde 1993 in Mainz geboren. Während ihrer Schulzeit verbrachte sie ein halbes Jahr an einem neuseeländischen College. Nach dem Abitur absolvierte sie ein Praktikum bei Langenscheidt Ibérica in Madrid, bevor sie für ihr Jurastudium nach Freiburg zog. Von 2013 bis 2015 war sie studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Geistiges Eigentum der Universität Freiburg. Derzeit bereitet sie sich auf das 1. Staatsexamen vor. Neben f1rstlife schreibt sie für Freilaw, das Freiburg Law Students Journal.