Fast seit Anbeginn des Internets ist dieses voll mit Kuriositäten. Dazu zählen auch Bilder und Videos, die aus Sicht ihrer Urheber und Verleger möglicherweise besser nie den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hätten. Im Europäischen Parlament soll nun ein Gesetz diskutiert werden, das genau das verhindern soll. Dabei geht es aber in erster Linie nicht um den Schutz der Privatsphäre.
Es geht vielmehr um das Urheberrecht. Mit einer europaweiten Version des „Leistungsschutzrechts“ will die EU die Presseverleger schützen, deren Inhalte über das Internet verbreitet werden. Texte, beispielsweise von Nachrichtenagenturen, sollen so vor der ungefragten Wiederverwendung bewahrt werden. Als Leidtragende würden Anbieter wie Google gelten, die durch Dienste wie „Google News“ Texte Anderer weiterverwenden – oft in Form von „Snippets“, also Schlagzeilen, die auf die ursprüngliche Quelle verlinken.
Besonders kleine Verlage betroffen
Könnte bei großen Verlagen eine Listung in „Google News“ als lästig und geschäftsschädigend angesehen werden, sind hingegen besonders kleinere Unternehmen auf genau diese Listung angewiesen. Ohne eine solche würden wahrscheinlich deutlich weniger Klicks auf der eigenen Seite generiert werden, was letztendlich zu sinkenden Werbeeinnahmen führen würde. Ein Lizenzmodell soll deshalb sicherstellen, dass Inhalte zwar weiterverwendet werden können, dies aber nicht unentgeltlich passiert. Bei Musik oder Filmen ist das schon länger der Fall, Kritiker sehen jedoch bei Texten den weltweiten Informationsfluss in Gefahr.
In Deutschland schon seit 2013
Während die Diskussion um das EU-Vorhaben wirkt, als stünde eine Revolution des Internets bevor, ist eine ähnliche Regelung in Deutschland schon in Kraft – und das seit August 2013! Warum davon nichts zu merken ist? Zahlreiche Verlage erteilten Google eine „Gratiseinwilligung“ und umgingen so den vermeintlichen Zwang, kostenpflichtige Lizenzen zu erteilen. Ein anderes mahnendes Beispiel bietet jedoch Spanien: Durch ein Leistungschutzgesetz, das noch schärfer als das Deutsche ist, hat Google dort seinen „Google News“-Dienst eingestellt.
Zensur durch einen „Upload-Filter“?
Ein weiteres Vorhaben, das den Weg durch den Rechtsauschuss der EU bereits geschafft hat, ist ein „Upload-Filter“. Schon während des Hochladens soll ein Algorithmus überprüfen, ob ein Verstoß gegen das Urhebergesetz vorliegt. Auf Plattformen, wie Youtube, sind solche Filter bereits vorhanden, jedoch wird dort erst nach dem Hochladen gefiltert. Dass es bei solchen Überprüfungen durch Algorithmen auch zu Fehlern kommen kann, ist wohl jedem klar.
Das ist auch einer der Gründe, warum sich heftiger Widerstand gegen dieses Vorhaben formiert: Eine maschinelle Zensur des Internets ist nicht das Idealbild des World Wide Webs, das sich viele vorstellen. Und: Die „Meme-Kultur“ des Internets könnte so komplett ausgelöscht werden – durch einen Filter, der das Hochladen solcher Bilder blockiert. Besonders gegen diesen Filter wird protestiert: Auf change.org existiert eine Petition mit über 250.000 Stimmen nach dem Stand vom 20. Juni 2018 dagegen.
Entscheidung noch im Juli
Der Gesetzesentwurf hat bereits den Weg durch den Rechtsausschuss geschafft, vierzehn Ausschussmitglieder stimmten dafür, neun dagegen. Somit ist der Weg frei, dass das Gesetz im Plenum des Parlaments diskutiert werden kann. Kritiker des Vorhabens können sich noch Hoffnungen machen: Teile des Parlaments, darunter Grüne und Linke, sind gegen diesen Vorschlag. Die endgültige Entscheidung fällt voraussichtlich am 4. Juli. Danach wird sich entscheiden, ob das Internet hätte gerettet werden müssen.
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