
Wie reagiert die NATO auf die neuen und modernen Cyberwaffen? Wann greift sie in Cyberkriegen ein? Das und weiteres erfahrt ihr hier.
Die NATO (North Atlantic Treaty Organization) ist ein Verteidigungsbündnis aus 30 europäischen und nordamerikanischen Mitgliedsstaaten. Ihr Ziel ist es, sich gemeinsam für die weltweite politische Sicherheit und Stabilität einzusetzen. Gleichzeitig soll sie zum gemeinsamen Schutz der eigenen Territorien dienen. Cybersicherheit spielt auch für sie eine Rolle und sie wollen eine Cyberstation aufbauen.
Wo liegen die Probleme
Die NATO hat keine eigenen Streitkräfte. Die Streitkräfte setzen sich aus Einheiten der verschiedenen Mitgliedstaaten zusammen. Im Hinblick auf Cyberoperationen könnten die Streitkräfte immer auch aus der Perspektive ihres eigenen Staates handeln, was einen Widerspruch zur politischen Sicherheit darstellt.
Bei der Cybersicherheit sind auch die Geheimdienste der Mitgliedsstaaten beteiligt. Momentan agieren sie in diesem Bereich sehr zurückhaltend. Wenn eine Sicherheitslücke oder ein Hackerangriff auf das eigene System entdeckt wird und man diese der NATO meldet, zeigt der Staat seine Schwächen auf. Die Angst ist groß, dass genau diese Schwächen von den Alliierten ausgenutzt werden könnten.
NATO-Völkerrecht
Der zentrale Artikel des Verteidigungsbündnisses ist Artikel 5:
“The Parties agree that an armed attack against one or more of them in Europe or North America shall be considered an attack against them all and consequently they agree that, if such an armed attack occurs, each of them, in exercise of the right of individual or collective self-defence recognized by Article 51 of the Charter of the United Nations, will assist the Party or Parties so attacked by taking forthwith, individually and in concert with the other Parties, such action as it deems necessary, including the use of armed force, to restore and maintain the security of the North Atlantic area.
Any such armed attack and all measures taken as a result thereof shall immediately be reported to the Security Council. Such measures shall be terminated when the Security Council has taken the measures necessary to restore and maintain international peace and security.” (Collective defence – Article 5, nato.int, 24.03.2022)
Der Artikel greift ein, wenn ein Mitgliedsstaat angegriffen wird. Es wird als Angriff auf alle Verbündeten gedeutet. Schon mehrfach ist Artikel 5 in Kraft getreten. Erstmals geschah es nach dem Terroranschlag auf die Twin Towers in New York 9/11. Nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine wurden auch mit diesem Artikel Verteidigungsmaßnahmen eingesetzt.
Artikel 5 und Cyberkrieg
Die NATO äußert sich aus Sicherheitsgründen nicht dazu, wann Artikel 5 ausgelöst wird. Dadurch können angreifende Staaten nicht versuchen, in einem Graubereich zu handeln oder eben unter dieser Line zu handeln, wo die NATO noch nicht eingreift.
Außerdem haben die einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Ansichten, wann Artikel 5 im Bereich von Cyberoperationen angewendet eingreift. Deutschlands Position ist dabei „Case by Case“, zu schauen, wie der Umfang und der Effekt des Cyberangriffs ist. Frankreich ist der Meinung, dass Artikel 5 eingreifen soll, wenn das Wirtschaftssystem lahmgelegt wurde. Viele Mitgliedsstaaten kommen auf den Nenner, dass er eingreift, wenn Menschen dadurch zu Tode gekommen sind.
Anonym im Netz
Völkerrechtlich ist es schwierig zu sagen, dass ein bestimmtes Land einen Cyberangriff verübt hat. Das liegt unter anderem auch an der hohen Anonymität im Netz. Es ist fast unmöglich, etwas Gerichtfestes zu präsentieren, was die Attacken beweisen kann. Es gibt keine hundertprozentige Kette von Indizien. Außerdem können auch unabhängige Hackergruppen von Staaten beauftragt sein.
Man muss somit nicht nur die Identität des Hackers feststellen, sondern danach auch die Verbindung zu einem Staat und dessen Beauftragung nachweisen. Daher wird geschaut, welcher Staat nicht nur technisch und politisch, sondern auch ein Interesse daran hat, einen anderen Staat zu schaden.
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