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Aktuelle Seite: Startseite / Lifestyle / Der sagenumwobene „Abi-Gag“ – Wie viel Ausgelassenheit ist vertretbar?

Der sagenumwobene „Abi-Gag“ – Wie viel Ausgelassenheit ist vertretbar?

6. Juni 2015 von Ehemaliger Autor Kommentar verfassen

An manchen Schulen ist er verboten, an den meisten zähneknirschend toleriert: Der „Abi-Gag“ (auch „Abi-Streich“ oder „Abi-Scherz“ genannt): die abgehenden Schülerinnen und Schüler feiern entweder die vollbrachten Prüfungen oder ihren letzten Schultag. Die dafür vorhergesehenen Klassiker sind beispielsweise eine Wasserschlacht, das Auffüllen der Schulräume mit Luftballons oder das Abkleben der Fenster.

Ausgelassenheit: ein gutes Recht – oder?
Auch aus eigener Erfahrung lässt sich betonen: die Abiturprüfungen sind zeitweise mit einer hohen schulischen und psychischen Belastung verbunden. Umso befreiender ist der Moment, wenn diese nach der zweijährigen Vorbereitung in der Qualifikationsphase vollbracht sind. Weiterhin ist der jährliche „Abi-Streich“ für viele Schülerinnen und Schüler Teil der Tradition und ein besonderes Erlebnis. Die Abiturienten haben die Festivitäten in der Regel bereits sieben Mal selbst miterlebt und sind besonders motiviert, diese so spannend wie möglich zu gestalten und damit bei den verbleibenden Schulgängern in Erinnerung zu bleiben.

Die Perspektive der Lehrer
An dieser Stelle ist es wesentlich schwieriger, allgemeine Aussagen zu tätigen. In den meisten Fällen werden die geplanten Streiche mit der Schulleitung abgesprochen, sodass ein Konsens auf beiden Seiten vorhanden ist. In der Regel gönnen die Lehrkräfte den Schülern ihren Spaß oder wirken aktiv mit – allerdings ist dies von Schule zu Schule unterschiedlich. Möglich ist auch, dass Lehrer die Festivitäten weniger unterstützen, da sie unter Umständen schon schlechte Erfahrungen mit sogenannten „Abi-Gags“ gemacht haben oder die Sicherheit ihrer restlichen Schützlinge in Gefahr sehen.

Was ist, wenn der Spaß zu weit geht?
Jährlich wird immer wieder über Fälle berichtet, bei denen die „ Abi-Streiche“ schwerwiegende Folgen hatten. Beispielsweise, wenn die verwendeten Spielzeugpistolen für echte Schusswaffen gehalten werden, oder wenn die Anwohner sich über die große Ansammlung von vermummten Personen in der Nachbarschaft wundern. Nicht selten enden solche Fälle mit einem Polizeieinsatz und der strafrechtlichen Verfolgung der Abiturienten.

Auch der erste Artikel des Grundgesetzes ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz ist besonders wichtig, da einige wenige Schulabgänger den Abi-Streich als Chance sehen, es Lehrern oder anderen Personen, mit denen sie unter Umständen kein einfaches Verhältnis pflegten, heimzuzahlen. Taten dieser Art sind oftmals sehr erniedrigend für die betreffende Person und verletzen sie unter Umständen sowohl körperlich als auch psychisch. In diesem Fall kann man nur appellieren: auch wenn die Lehrkräfte unter Umständen nur noch bedingt Sanktionen aussprechen können, ist es wohl angebrachter, friedlich auseinanderzugehen. Auch in Fällen solcher Art wurde oftmals eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.

Wie lassen sich Ausschreitungen verhindern?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Kommunikation an dieser Stelle das wichtigste Mittel ist. Wie bereits erwähnt, ist die Absprache mit der Schulleitung wohl der entscheidende erste Schritt. Diese setzen meist auch bestimmte Regeln fest, um für die Sicherheit aller beteiligten Personen zu sorgen. Allgemein gilt: Sofern weder Personen, noch Gegenstände zu Schaden kommen, und die zuvor abgesprochenen Regeln eingehalten werden, können die Schüler getrost ihre Feier genießen.


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Kategorie: Lifestyle Stichworte: Abi-Gag, Abitur, Menschenwürde

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