Bilder, Lieder und Filme – im Internet gibt es sie millionenfach. Allerdings kann nicht jedes dieser Werke einfach so verwendet werden. Denn auch im vermeintlich „rechtsfreien“ Internet gibt es Regeln und Gesetze, die beachtet werden müssen. Nur was sind das für Regeln? Und wie kann man herausfinden, welche Werke man benutzen darf und welche nicht?
Stell dir vor, du fotografierst ein tolles Bild oder hast ein tolles Lied geschrieben. Du hast dir sehr viel Mühe damit gegeben, hast viel Zeit und Geduld in diese Arbeit investiert. Plötzlich kommt eine andere Person und benutzt einfach dein Bild oder Lied, ohne dich vorher zu fragen. Schlimmer noch: Diese Person gibt sich selbst als Schöpfer dieses Werkes aus und verdient damit auch noch Geld.
Damit genau das nicht passiert, gibt es in Deutschland das so genannte Urheberrecht: Keiner darf ohne die Erlaubnis des Urhebers dessen Werk „kopieren, veröffentlichen, öffentlich aufführen, senden oder ausstellen“ (Quelle: netzdurchblick.de). Außerdem muss man den Urheber für die Verwendung seines Werkes angemessen bezahlen. Geschützt werden durch das Urheberrecht zum Beispiel Bilder, Lieder und Texte; aber auch Computersoftware, Videospiele, Theaterstücke oder Musicals. Allerdings gilt das Urheberrecht nicht für immer: Bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ist das Werk noch durch das Urheberrecht geschützt. Aber wie geht denn das, wenn der eigentliche Urheber des Werkes gestorben ist? Ganz einfach: Das Urheberrecht kann an andere übertragen und vererbt werden. Nach 70 Jahren jedoch erlischt das Urheberrecht, das Werk wird für gemeinfrei erklärt und kann „beliebig“ verwendet werden.
Quellen nennen, Rechte wahren
Verwendet man allerdings das Werk (zum Beispiel das Bild) einer anderen Person, muss man immer eine Quelle angeben, sprich: den Urheber nennen und sagen, woher man das Bild hat. Verstößt man gegen das Urheberrecht, kann der Urheber unter anderem einen Schadenersatz einfordern und verlangen, dass man im Nachhinein für die Verwendung seines Werkes bezahlen muss.
Neben dem Urheberrecht gibt es aber auch so genannte Verwertungsgesellschaften. Das sind gewissermaßen Vereine, bei denen ein Künstler Mitglied werden kann und die Verwertungsgesellschaft sorgt dann dafür, dass ein Veranstalter eine Gebühr bezahlt, bevor dieser das Werk des Künstlers öffentlich verwenden darf. Die wohl bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (kurz: GEMA) und schützt vor allem Musiker, Bands und ihre Werke (in diesem Fall Lieder oder Songs). Neben der GEMA gibt es in Deutschland noch zwölf weitere Verwertungsgesellschaften, wie zum Beispiel die VG Wort, die VG Bild-Kunst und die VG-Media.
Warum sind so viele Videos auf YouTube gesperrt?
Damit Veranstalter oder andere Plattformen GEMA-lizensierte Musik abspielen dürfen, schließen sie mit der GEMA einen Vertrag ab und bezahlen für die Nutzung eine bestimmte Gebühr. YouTube soll auch so einen Vertrag mit der GEMA abschließen und Gebühren für die hochgeladenen und verwendeten Stücke bezahlen. Laut einem Artikel der Tagesschau existierte bis 2009 ein vorläufiger Vertrag zwischen der GEMA und YouTube. Durch diesen Vertrag war es unter anderem möglich, Musikvideos auf YouTube anschauen zu können. Allerdings brach die GEMA die Verhandlungen eines weiteren Vertrages im Jahr 2009 ab weil YouTube sich weigerte, weiterhin diese Gebühren an die Urheber zu bezahlen. YouTube wiederum argumentierte, dass sie mit jedem geklickten Musikvideo eher Verluste machen würden und findet die Position der GEMA „völlig inakzeptabel“. Seitdem werden vorsorglich alle Videos auf der deutschen YouTube-Plattform gesperrt, in denen urheberrechtlich geschütztes Material vorkommen könnte. Da jedes Land andere Regelungen und Gesetze hat, was das Urheberrecht angeht, kann es vorkommen, dass ein Film oder Lied auf YouTube Deutschland zwar gesperrt ist, in einem anderen Land jedoch ohne Probleme angeschaut werden kann. Doch auch wer in Deutschland lebt, kann die Ländersperre mit Hilfe von sogenannten Add-Ons (Erweiterungen für den Internet-Browser) „umgehen“.
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