Schon während des Studiums lohnt es sich, sich mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Denn wenn du jetzt anfängst, Belege zu sammeln, kannst du bei der Einkommenssteuer eine ganze Menge sparen.

Deutschlands Einkommenssteuer
Für 2016 wurde festgelegt, dass du bis zu 8.652 Euro im Jahr verdienen kannst, ohne Steuern zu zahlen (§ 32 EStG). Wenn du etwas mehr verdienst (14 Prozent beträgt der Eingangssteuersatz), solltest du bis zum 31. Mai des Folgejahres deine Steuererklärung einreichen. Pauschal hat man auch die Möglichkeit, bis zu vier Jahre rückwirkend Steuern zurückzufordern. Für Studenten ist das sogar bis zu sieben Jahre möglich, was wir dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13.01.2015 verdanken.
Deine erste Ausbildung kann nicht abgesetzt werden, dein erstes Studium nur, wenn diesem eine Ausbildung vorangegangen ist (§ 4 Abs. 9 EStG). Allerdings sieht es im Moment so aus, dass der Master nicht zum ersten Studium zählt und hier daher fleißig Belege gesammelt werden sollten. Allerdings würde ich empfehlen, sich hier mit der Steuererklärung zu beeilen, denn ob ein auf einen Bachelor aufbauender Master auch weiterhin dieses Privileg genießt, wird gerade heiß diskutiert.
Das Studium nach der Ausbildung

Wenn du vor deinem Studium schon eine Ausbildung abgeschlossen hast, bist du auf der sicheren Seite. Bis 2014 galten sogar noch Kurzausbildungen, wie die zum Taxifahrer oder Flugbegleiter. Jetzt muss man allerdings mindestens zwölf Monate für die Ausbildung aufgewendet und zudem einen Abschluss erlang haben. Was nach wie vor möglich ist: Wenn du Medizin studierst und vorher eine Rettungssanitäter-Ausbildung gemacht hast, kannst du das Studium absetzen.
Generell gibt es zwei verschiedene Arten von Kosten, die du dir durch eine Steuererklärung zurückzahlen lassen kannst: Werbungskosten, die dem Erhalt, der Sicherung und der Erhaltung der Einnahmen dienen (§ 9 Abs. 1 EStG), sowie Sonderausgaben, wie z.B. Altersvorsorgeaufwendungen. Wann Werbungskosten zurückgezahlt werden, wird ständig diskutiert. Zwei Monate lang konnte man sogar für das erste Studium und die erste Ausbildung Rückzahlungen fordern – jetzt leider nicht mehr. Trotzdem macht eine Steuererklärung Sinn, falls sich das Gesetz diesbezüglich noch einmal ändern sollte. Wann sind also Werbungskosten absetzbar? Für den Master, die Promotion, Jura ab dem ersten Staatsexamen und für die duale Hochschule und die Berufsakademie lohnt sich die Steuererklärung, wobei letztere vom Landesrecht abhängig sind. Wichtig: Werbungskosten funktionieren auch ohne Einnahmen! Nur für die Sonderausgaben muss man verdienen.
Praktika und Fahrten nach Hause (§ 9 Abs. 1 Nr.4)
Für Studenten sind also die Werbungskosten erst einmal vielversprechender. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrtkosten. Seit der Reisekostenreform 2014 wird zwar nur noch die einfache Fahrt gerechnet (also nicht mehr hin und zurück), aber es lohnt sich trotzdem. 26 Heimfahrten pro Jahr können die Steuern mindern, wenn man beweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt nicht am Studienort, sondern eben woanders liegt. Nachweisen kann man das, wenn der Hauptwohnsitz zum Beispiel bei den Eltern liegt, oder durch Vereinstätigkeit. Dass man tatsächlich so oft gefahren ist, sollte außerdem auf dem Tacho ablesbar sein. Auch wenn du kein eigenes Auto hast, kannst du die Fahrten geltend machen, indem du dir eine Unterschriftenliste bei Mitfahrgelegenheiten anlegst oder die Bahntickets aufbewahrst. Es werden 30 Cent pro Kilometer gerechnet. Auch der Weg von deiner WG zur Uni zählt. Wenn du beispielsweise drei Kilometer vom Campus entfernt wohnst und 2015 150 Mal zur Uni musstest, sind es 135 Euro (150 x 3 Kilometer x 0,30 Euro), um die dein zu versteuerndes Einkommen gemindert wird. Für 2013 wäre es das Doppelte.
Hast du ein Praktikum außerhalb deiner Stadt gemacht oder hast es vor? Dann wird es billiger als du gedacht hast. Denn Praktika fallen unter die Dienstreisen-Definition: „berufliches Tätigwerden außerhalb der Wohnung und nicht an der ersten Tätigkeitsstätte“. Gefördert werden maximal drei Monate. Wenn du eine Wohnung mietest, solltest du die Belege aufbewahren. Du hast aber auch die Möglichkeit, eine Pauschale für 90 Tage zu erhalten. Außerdem wird ein Verpflegungsmehraufwand bezahlt und natürlich, wie oben beschrieben, die Fahrtkosten. Auslandssemester während des Masters oder sonst während eines zweiten Studiums kannst du ebenfalls absetzen, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bleibst. Der Verpflegungsmehraufwand variiert je nach Land und Stadt, in die man geht. In Paris sind es für drei Monate 5.220 Euro.
Umziehen für’s Studium
Arbeitsmittel wie Druckerpatronen, Schreibtisch und Laptop können ebenfalls abgesetzt werden. Beim klassischen Beispiel des Laptops ist es jedoch nicht ganz so einfach, Geld zurückzubekommen: Wenn der PC nicht zu mindestens 90 Prozent für berufliche Zwecke genutzt wird, ist er nur zu 50 Prozent abzugsfähig. Wenn man ein ganzes Arbeitszimmer absetzen möchte, braucht man natürlich erst einmal eines – ein Zimmer, in dem man nur arbeitet. Das Finanzamt kündigt in diesem Fall Besichtigungen an und schon durch ein Sofa verliert der Raum die Berechtigung, die Bezeichnung „Arbeitszimmer“ zu tragen.
Bewerbungen um Praktika, Nebenjobs oder für den Berufseinstieg können teuer sein. Vielleicht besuchst du auch Bewerbungsseminare, um beim Bewerbungsgespräch besser vorbereitet zu sein oder fährst zu Bewerbungsmessen. Neben den Fahrtkosten kannst du mit einer Pauschale von 10 bis 15 Euro pro Bewerbung rechnen. Für den Umzug zum Beispiel an den neuen Studienstandort ist eine Pauschale von 730 Euro möglich, die sich erhöhen kann, wenn man zum Beispiel zusammen mit einem Kind umzieht. Und auch die Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge können sicher abgesetzt werden.
Damit du so viel wie möglich wiederbekommst von dem, was dir steuerrechtlich zusteht, ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit der Steuererklärung zu beginnen. Denn auch wenn man als Student momentan sieben Jahre Zeit hat, um sich das Geld zurückzuholen, kann sich dies schnell ändern. Denn Steuerrecht ist immer aktuell und wird ständig diskutiert. Aber wo ansetzen? Nimmst du dir Lohnsteuerhilfe, zahlst du etwa 100 bis150 Euro, für den Steuerberater ca. 150 bis 300 Euro. Um mit dem Ganzen vertraut zu werden, bietet es sich sowieso an, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Das ist kostenlos, oder – wenn du dir eine Software zu Hilfe nimmst – zumindest sehr viel günstiger. Vordrucke gibt es in jedem Finanzamt, und auch online kannst du das Elster Formular gratis nutzen. Also nichts wie ran ans Geld-zurück-Holen!
Vielen Dank für diesen Steuer-Tipps für Studenten! Dass Umzug und Studiengebühren abgesetzt werden können, wusste ich zum Beispiel gar nicht. Gibt es aber Situationen, in denen man sich auch als Student an einen Steuerberater wenden soll?
Viele Grüße, Anna
Schön zu wissen, dass man als Student sieben Jahre rückwirkend die Steuer zurückfordern kann. Ich bin im zweiten Semester und habe zum ersten mal nun die Steuererklärung angefangen. Mit Ihren Tipps werde ich so einiges sparen können, vielen Dank!
Ich habe mehrmals gehört, dass das Finanzamt die Abzüge für Studenten macht, wenn sie ein Laptop usw. kaufen. Ich versuche gerade eine Steuererklärung zu schreiben, um eine Kosten zurückzubekommen. Danke für den Beitrag über die Steuer für Studierende!