„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen,“ so heißt es in der UN-Konvention zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter dem Abschnitt Bildung. Soweit so gut. In der sogenannten „Schattenübersetzung“ der Konvention gibt es jedoch einen Unterschied. Hier haben Menschen mit Behinderungen erarbeitet, wie sie die Formulierung sinnvoller finden. Statt „integratives Bildungssystem“ steht dort „inklusives Bildungssystem“. Doch was soll das eigentlich bedeuten?
Ein Recht für alle
Barrieren gibt es überall. Natürlich sind manche sinnvoll, aber viele grenzen andere Menschen aus – ohne dass wir es bemerken. Barrieren entstehen oft im Kopf, und zwar dann, wenn man sich keine oder zu wenig Gedanken macht. Wir nehmen eine Barriere nicht wahr, wenn sie uns nicht betrifft. Zum Beispiel ist es nicht selbstverständlich, dass überall die Bürgersteine abgesenkt sind, damit Rollstuhlfahrer über die Straße kommen. So etwas fällt vielleicht erst auf, wenn man einen Kinderwagen schiebt. Inklusion will, dass niemand ausgegrenzt wird, egal welche Besonderheit er hat. Die Vielfalt der Menschen soll sich überall widerspiegeln, in allen Bereichen. Inklusion bedeutet, dass alle mitmachen können und keiner draußen bleiben muss. Nebeneinander soll zum Miteinander werden und Ausnahmen zur Regel. So zum Beispiel in den Schulen. Es gibt Schulen, die sich bereits das Konzept der Inklusion auf die Fahnen geschrieben haben. Aber dort ist noch vieles im Entwicklungsstadium. Viele Fördergelder werden gebraucht, um die Schulen an ein inklusives Konzept anzupassen. Und auch die Akzeptanz dazu muss geschaffen werden.
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